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Berechtigung BPT

Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1.

Beispiel: Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.

Mindestalter

17 Jahre für Kategorie F

19 Jahre für die übrigen Kategorien

Erforderliche Kategorie

B, B1, C, C1 oder F

Nothelferkurs

nicht erforderlich

Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

Verkehrsmedizinische Untersuchung

ist erforderlich.

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung

keine

Zusatztheorieprüfung

ja, für Taxi. Ausgenommen Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen sowie berufsmässige Personentransporte mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.

Gültigkeit Lernfahrausweis

kein Lernfahrausweis notwendig

Fahrpraxis

Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1.

Praktische Führerprüfung

ja, wenn jemand die BPT-Bewilligung für B, B1 oder F erwerben will.

Dem Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder der Unterkategorie C1 wird auf Gesuch hin und sofern er während mindestens eines Jahres vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1 eine klaglose Fahrpraxis ausweisen kann die Bewilligung 121 zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt. Der Inhaber der Unterkategorie C1 muss zusätzlich die Zusatztheorieprüfung bestanden haben.

Inhabern eines Führerausweises der Kategorien D oder der Unterkategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.
Führerausweisinhaber mit Ausweis in Kreditkartenformat, welche die Kategorie D1 3,5t; 106 aufgrund des blauen Führerausweises der Kategorie B erhalten haben, müssen für die Berechtigung BPT-Bewilligung eine theoretische und praktische Prüfung (Code 121) oder eine praktische Prüfung (Code 122) bestehen oder die Unterkategorie D1 erwerben.

nach Erwerb der Bewilligung zusätzliche Berechtigungen

Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Kategorie B besteht, darf auch BPT mit Fahrzeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder der Unterkategorie C1 (schwere Personenwagen, Ambulanzen) durchführen, sofern er im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist und den Führerausweis der Kategorie B (oder der Unterkategorie C1 oder der Kategorie C) seit mindestens einem Jahr klaglos besitzt.

Spezielles Merkblatt für Schülertransporte
Spezielles Merkblatt für Ambulanzfahrer/innen

Die Voraussetzungen können hier nachgelesen werden:

Voraussetzungen